Widerstand im 3. Reich

Schlagwörter:
Widerstandsbewegungen, Hitler, Scholl, Weiße Rose, Hochverrat, katholische Kirche, Edelweißpiraten, Referat, Hausaufgabe, Widerstand im 3. Reich
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschäftigt sich mit dem Widerstand im Dritten Reich in Deutschland. Es werden verschiedene Gruppen vorgestellt, die gegen Hitler und die Nationalsozialisten vorgegangen sind. Die bekennende Kirche, eine protestantische Bewegung, hat sich gegen den Machtanspruch der nationalsozialistischen Deutschen Christen gestellt. Die katholische Kirche hat ebenfalls Widerstand geleistet, indem sie Predigten mit Doppelsinn verlas und später auch gegen das Regime protestierte. Die Edelweißpiraten waren eine Gruppe von Jugendlichen, die sich gegen den Beitritt zur Hitlerjugend gewehrt haben und sich der bündischen Jugend angeschlossen haben. Ihr Widerstand beschränkte sich anfangs auf Ungehorsam und später auf Schriftzüge. Mit Beginn des Zweiten Weltkriegs hat sich ihr Widerstand verstärkt und es kam zu teilweise brutalen Schlägereien mit der Hitlerjugend. Das Grundgesetz der BRD beinhaltet indirekt das Widerstandsrecht für die Erhaltung der Demokratie.
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Auszug aus Referat
Widerstand im 3. Reich Begründung des Widerstands gegen Hitler Zwischen 1933 und 1945 verurteilten deutsche Gerichte 32000 Menschen zum Tode. Unter diesen waren viele Gegner des Nationalsozialismus. Vor allem nach verlorenen Schlachten im 2.Weltkrieg wurden immer wieder Zweifel an der Führungsart Hitlers laut. Denn der politische Totalitätsgrundsatz der NS duldete keine politischen Willensbildungen in seinem Bereich, die sich nicht der Gesamtwillensbildungen einfügen. Jeder Versuch, eine andere politische Auffassung durchzusetzen, wird ohne Rücksicht auf die Absicht der Urheber niedergeschlagen. Die Teilnahme an einer Widerstandsbewegung erschien den Widerstandskämpfern unter Berufung auf das Widerstandsrecht ethisch gerechtfertigt, während die in der Legalität stehenden Machthaber sie als Hoch- und Landesverrat verfolgten. Das Widerstandsrecht ist das überstaatliche Grundrecht des einzelnen, sich offenkundig verfassungswidrigen Eingriffen der Staatsgewalt zu widersetzten, wenn die Ausübungen des Wiederstandrechts nach den Umständen des Falles das einzige Mittel ist, das Aussicht auf die Erhaltung oder Wiederherstellung des Rechts bietet. Das Grundgesetz der BRD beinhaltet indirekt das Widerstandsrecht für die Erhaltung der Demokratie: Der Artikel 20 Absatz 4 besagt nämlich: Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung (die demokratische) zu beseitigen, haben alle Deutsche das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Doch nicht nur juristisch ist der ...
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Autor:
Kategorie:
Geschichte
Anzahl Wörter:
2425
Art:
Fachbereichsarbeit
Sprache:
Deutsch
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