Grundzüge Arbeitsrecht

Schlagwörter:
Arbeitsrecht, Sozialrecht, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Sozialversicherung, Arbeitsvertrag, Referat, Hausaufgabe, Grundzüge Arbeitsrecht
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschreibt die Grundzüge des Arbeitsrechts. Dabei werden die Themen Individualarbeitsrecht, Kollektivarbeitsrecht und Sozialrecht behandelt. Im Individualarbeitsrecht geht es unter anderem um Vertragsanbahnung und -abschluss, Einstellungs- und -verwendungsverbote sowie die Dauer des Arbeitsvertrags. Auch der AN-Schutz und die Entgeltpflicht des AG werden erläutert. Im Kollektivarbeitsrecht werden die Rechte und Pflichten von Betriebsräten, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden beschrieben. Im Sozialrecht geht es um Themen wie Arbeitslosen-, Unfall-, und Krankenversicherung. Insgesamt werden die wesentlichen Aspekte des Arbeitsrechts prägnant und übersichtlich behandelt.
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Auszug aus Referat
Grundzüge Arbeitsrecht Stand November 2002 ? Individualarbeitsrecht ? Kollektivarbeitsrecht ? Sozialrecht Individualarbeitsrecht Vertragsanbahnung und abschluss Arbeitsvermittlung: Gem AMFG durch AMS, ein beliehenes Unternehmen, das öffentliche Aufgaben wahrnimmt. Auch gewerbliche Vermittlung zulässig, so AN für sie kein Entgelt bezahlt. Leiharbeit zählt zur Arbeitsvermittlung und ist zulässig, so Entgelt nicht nur bei Vermittlung gezahlt würde, da 1155 ABGB (Sphärentheorie) abgedungen würde. Vertragsabschluss: Formfrei, ausdrücklich oder schlüssig. Schriftform nur bei Lehrlingen erforderlich. Mündige Minderjährige können Arbeitsvertrag abschließen, gesetzlicher Vertreter kann ihn aus wichtigen Gründen lösen. Für Lehrvertrag Zustimmung des gesetzlichen Vertreters notwendig. Bei den Verhandlungen bestehen Schutz- und Sorgfaltspflichten, Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, so sie nicht höchstpersönlich sind (zB Schwangerschaft). Einstellungsverbote: Kinder: Minderjährige bis Ende der Schulpflicht Ausländer: Außer EU-Bürger wg Dienstleistungsfreiheit. Sonst nötig: Beschäftigungsbewilligung: Bekommt AG für Arbeitsplatz (nicht AN), für max ein Jahr, so Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes Beschäftigung zulässt und wichtige öffentliche und gesamtwirtschaftliche Interessen nicht entgegenstehen. Arbeitserlaubnis: Bekommt AN für ein Jahr, wenn ein Jahr legal beschäftigt. Befreiungsschein: Früher für fünf Jahre, so man fünf Jahre legal beschäftigt war oder mit ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
10236
Art:
Fachbereichsarbeit
Sprache:
Deutsch
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