Lobbyismus

Schlagwörter:
Interessensverbände, Merkmale, politische Entscheidungen, Bedeutung, Definition, Referat, Hausaufgabe, Lobbyismus
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschäftigt sich mit dem Thema Lobbyismus. Es definiert den Begriff und gibt Auskunft über Lobbyisten und Interessenverbände, ihre Merkmale und Arbeitsweisen. Interessenverbände sind freiwillige Zusammenschlüsse von Personen und Organisationen, die ihre Mitglieder vertreten und mit allen gesetzlichen Mitteln politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Entscheidungen beeinflussen wollen. Lobbyisten sollten dabei für die richtigen Kontaktpersonen sorgen, nicht nur als Bittsteller auftreten, sondern der Kontaktperson auch von Nutzen sein, um frühzeitig zu erfahren, was geplant wird, um rechtzeitig tätig zu werden. Interessenverbände beeinflussen politische Entscheidungen indirekt durch Kontakte zu den Ministerien, Parteien durch Spenden und Empfehlungen, sowie auf die öffentliche Meinung durch eigene Medien und Demonstrationen. Direkte Einflussnahme erfolgt durch Unterstützung oder Sabotage von Maßnahmen und Einflussnahme auf Abgeordnete des Bundestages. Eine Zusammenfassung und ein Fragebogen runden das Dokument ab.
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Auszug aus Referat
LOBBYISMUS Das Wort Lobbyismus ist abgeleitet von dem englischen Wort Lobby und das bedeutet: Vorhalle, bzw. Wandelhalle des Parlaments. Lobbyismus bedeutet: Beeinflussung von Parlamentariern durch Vertreter von Interessenverbände Lobbyisten und Interessenverbände Wer oder was sind Lobbyisten und Interessenverbände? 2. Merkmale von Interessenverbänden 3. Wie beeinflussen Interessenverbände die politischen Entscheidungen? Wie arbeiten gute Lobbyisten? 1. Wer oder was sind Lobbyisten und Interessenverbände? : Die Lobbyisten sind keine Männer in dunklen Mänteln und mit Sonnenbrille, die durch Bestechung oder Erpressung von Politiker finanzielle Vorteil erhoffen. Hinter den sogenannten Lobbyisten stehen Interessenverbände, von denen es ungefähr 5000 in Deutschland gibt und von diesen stehen ca. 1600 auf der sogenannten Lobbyliste des Bundestages. Das Ziel von Interessenverbände ist die Beeinflussung von politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entscheidungen mit allen gesetzlichen Mitteln. 2. Merkmale von Interessenverbänden: Interessenverbände sind freiwillige Zusammenschlüsse von Personen und Organisationen, z.B.: Wirtschafts- und Arbeitsbereich ? Bundesverband der deutschen Industrie ? Gewerkschaften DGB Sozialbereich ? Deutsches Rotes Kreuz ? Diakonisches Werk Freizeitbereich ? Deutscher Fußballverband DFB ? ADAC politische, ideelle und kulturelle Vereinigung ? Deutsche Friedensgesellschaft ? Greenpeace ? amnesty international ? Goethe-Gesellschaft ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
551
Art:
Kurzzusammenfassung
Sprache:
Deutsch
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