Die Todesstrafe

Schlagwörter:
Amnesty International, Hinrichtung, Rechtssprechung, Referat, Hausaufgabe, Die Todesstrafe
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Beschreibung / Inhalt
Das vorliegende Dokument ist in mehrere Abschnitte gegliedert und befasst sich mit dem Thema der Todesstrafe. Im Abschnitt A werden aktuelle Zahlen und Daten zum Thema genannt. In Abschnitt B wird eine Themenfrage gestellt und pro- und contra-Argumente erläutert, dazu zählen unter anderem der menschliche, finanzielle und gesellschaftliche Aspekt sowie psychologische und politische Aspekte. Der Abschnitt C gibt einen Ausblick in die Zukunft und bezieht sich auf die schonungslose Bestrafung von sexualisierten Gewaltverbrechen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Todesstrafe keine Erfindung der Gegenwart ist, sondern bereits in der frühen Geschichte als Strafe genutzt wurde. Es wird darauf eingegangen, dass die Todesstrafe in vielen Staaten, darunter China und Saudi-Arabien, noch immer zugelassen ist und in mehr als 100 Ländern durchgeführt wird. Das Pro der Todesstrafe wird mit der Humanität der Bestrafung und Genugtuung der Opfer begründet. Auch der finanzielle Aspekt wird thematisiert, da die Hinrichtung kosteneffektiver als eine lebenslange Inhaftierung ist. Die Abschreckungswirkung und die Straffähigkeit der Täter wird zudem als Argument für die Todesstrafe genannt. Im Contra-Teil wird die Unmenschlichkeit und der Hinweis auf die verhältnismäßig geringe Wirkung auf Täter sowie die fehlende Senkung der Kriminalitätsrate genannt. Auch politische Aspekte, wie der Volkswille, der Einfluss auf die Wahlberechtigten und Missbrauch gegen politische Gegner, werden thematisiert. Die Unmenschlichkeit der Todesstrafe und deren möglicher Missbrauch, sind ebenfalls Gründe, die gegen die Todesstrafe sprechen. Dazu zählen auch die Verurteilung Unschuldiger, rassistische Minderheiten, lange Wartezeiten und die Grausamkeit der Hinrichtung. Eine Synthese, die die Pro- und Contra-Argumente zusammenführt und eine persönliche Meinung wiedergibt, schließt diesen Abschnitt ab. Es wird argumentiert, dass die Todesstrafe nur bei eindeutigen Beweisen, Schuldfähigkeit und einer humanen Hinrichtung angewendet werden sollte. Eine persönliche Meinung ist nicht eindeutig, sondern hängt von den Umständen und dem Verbrechen ab. Abschnitt C gibt einen Ausblick in die Zukunft und bezieht sich auf die schonungslose Bestrafung von schwerersexualisierter Gewalt, die viele als einzig angemessene Bestrafung der Täter ansehen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Thema Todesstrafe uns weiterhin beschäftigen wird, da es immer Länder geben wird, die diese Art der Bestrafung anwenden werden.
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Auszug aus Referat
Gliederung A: aktueller Bezug, Zahlen und Daten B: Themenfrage: In vielen Ländern wird noch immer die Todesstrafe verhängt. Was halten sie von dieser Art der Bestrafung? Geben Sie unter umständen Alternativen. . Pro Todesstrafe 1.Menschlicher Aspekt Humanität der Todesstrafe Genugtuung der Opfer 2. Finanzieller Aspekt 3.Gesellschaftlicher Aspekt a) Keine Rückfallmöglichkeit b) Abschreckung Ð. Contra Todesstrafe 4. Psychologische Aspekte a) Keine Wirkung auf Täter b) Keine Senkung der Kriminalitätsrate 5. Politischer Aspekt a) Staat muss sich dem Volkswillen beugen b) Beliebtes Argument im Wahlkampf c) Missbrauch gegen politische Gegner 6. Unmenschlichkeit a) Verurteilung Unschuldiger b) Rassistische Minderheiten c) Lange Wartezeit d) Grausamkeit der Hinrichtung 7. Synthese a) Todesstrafe ja, aber nur Bei eindeutigen Beweisen Schuldfähigkeit Humane Hinrichtung b) Persönliche Meinung C:, Ausblick in die Zukunft Verfolgt man die aktuellen Fälle des Kindesmissbrauchs, der Vergewaltigungen und Morde, so werden immer wieder Rufe nach einer angemessenen Bestrafung für die Täter laut, die, nach Meinung vieler, einzig die Todesstrafe ist. Dabei ist die Hinrichtung keine Erfindung unsere Zeit. Bereits in der frühen Geschichte taucht sie immer wieder als Mittel der Bestrafung auf. Nur mit dem Unterschied, dass die Todbringenden Mittel damals Erhängen, Steinigen oder Vierteilen waren. In Deutschland ist die Todesstrafe seit dem Bestehen des Grundgesetz in Artikel 102 abgeschafft. Nicht ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
1286
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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