Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Schlagwörter:
Rechtsform, Geschäftsführung, Stammkapital, Referat, Hausaufgabe, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschreibt die Rechtsform der GmbH, die am häufigsten für kleine und mittelständische Unternehmen verwendet wird. Es wird darauf hingewiesen, dass die GmbH eine juristische Person ist, was bedeutet, dass die Gesellschaft von den Gesellschaftern getrennt ist und die Gesellschafter begrenzte Haftung haben. Das erforderliche Stammkapital beträgt 25.000 Euro und muss bei der Gründung nur zur Hälfte eingezahlt werden. Die GmbH wird auch als eine Art Sparbüchse für die Gesellschafter betrachtet, da sie ihre Rücklagen in der Gesellschaft halten können. Das Steuerrecht der GmbH wird ebenfalls erläutert und es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschafter ihre Einkünfte aus der GmbH als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuern müssen. Die Rechtsform der GmbH wird empfohlen, wenn der Eigenkapitalbedarf durch die Gesellschafter gedeckt werden kann, es sich um ein Familienunternehmen handelt, die Gesellschafter in der Gesellschaft selbst tätig sind, sie die Geschäftsführung stark kontrollieren wollen und keine hohen Anlaufverluste entstehen, die über den Kapitalmarkt finanziert werden müssten. Es gibt ungefähr 66.600 GmbHs in Österreich.
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Auszug aus Referat
GesmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung Was ist das? Die GmbH ist die am häufigsten gewählte Gesellschaftsform. Meist wird diese Gesellschaftsform für kleine und mittelständische Unternehmen verwendet. Sie ist in der Regel personalistisch ausgestaltet, d.h. es sind nur wenige Gesellschafter vorhanden, die sich untereinander kennen und in der Regel in der Gesellschaft selbst mitarbeiten. Ein Großteil solcher GmbHs ist familiär bezogen - Eltern und Kinder, Brüder und Schwestern sind die Gesellschafter. Wer haftet? Die GmbH ist eine sog. juristische Person, also eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Ebene der Gesellschaft ist also von der Ebene der Gesellschafter zu unterscheiden. Dies wird vielfach außer acht gelassen, was zu besonderen Haftungstatbeständen führen kann. Wird nämlich das Vermögen der GmbH, mit der der Gesellschafter derart vermischt, dass die rechtliche Trennung der Personen faktisch wieder aufgehoben wird, kann dies zur sog. Durchgriffshaftung führen. Der Gesellschafter haftet nunmehr persönlich für die Schulden der Gesellschaft, was durch die Rechtsform der GmbH als Gesellschaft mit beschränkter Haftung gerade vermieden werden sollte. Die Gesellschaft stellt gegenüber den Gläubigern eine begrenzte Haftungsmasse dar. Die Gläubiger können, wenn nicht Sonderfälle vorliegen, nicht auf das Vermögen der Gesellschafter zugreifen. Wird die Gesellschaft insolvent, bedeutet dies für nicht gesondert abgesicherte Gläubiger meist einen Totalausfall ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
538
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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