Gerichtswesen und Prozessformen in Rom

Schlagwörter:
Strafgesetzgebung, Cicero, Verres, Recht, Referat, Hausaufgabe, Gerichtswesen und Prozessformen in Rom
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschäftigt sich mit dem römischen Gerichtswesen und den Prozessformen. Es wird zwischen öffentlichem (für Vergehen gegen den Staat) und privatem Recht (für Kriminalität) unterschieden. Das Strafrecht wie wir es heute kennen, fehlte im antiken Rom. Das Zwölftafelgesetz bildete die Grundlage des römischen Rechts und beinhaltete Sanktionen für verschiedene Vergehen. Die Prozessformen waren unterschiedlich und richteten sich nach dem Delikt und der Schwere des Verbrechens. Für Verbrechen wie Mord und Hochverrat gab es ein Quäsitionsverfahren, bei dem ein Geschworenengericht urteilte, für die niedere Kriminalität gab es den Privatprozess. Im öffentlichen Recht gab es den magistratisch-komitialen Prozess, die Quaestio perpetua und die Cognitio extra ordinem.

Ein bekannter Prozess, der Verres-Prozess, wird ebenfalls thematisiert. Cicero verteidigte die Sikuler gegen den korrupten Statthalter Verres. Verres versuchte den Prozess zu verschieben und legte Hindernisse in den Weg. Cicero konterte mit einem taktischen Plan und konnte den Prozess erfolgreich führen. Verres floh ins Exil und wurde später umgebracht. Das Gericht setzte eine Entschädigungssumme fest und Cicero veröffentlichte seine zusammenhängende Rede in Buchform.

Insgesamt zeigt das Dokument, wie das römische Gerichtswesen funktionierte, welche Vergehen geahndet wurden und wie die Prozessformen unterschieden werden konnten.
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Auszug aus Referat
Gerichtswesen und Prozessformen in Rom Rechtsformen: Dieses Studium umfasst zwei Abteilungen, das öffentliche und das Privatrecht. öffentliches Recht ist das, was sich auf die Ordnung des röm. Staates, Privatrecht das, was sich auf die Interessen der einzelnen Personen bezieht; denn die Regelungen dienen teils den öffentl., teils den privaten Interessen Huius studii duae sunt positiones, publicum et privatum. Publicum ius est quod ad statum rei publicae Romanae spectat, privatum quod ad singulorum utiliatem; sunt enim quaedam publice utilia, quaedam privatim.( Aus dem ersten Fragment, das man im Eingang der Digesten gefunden hat) öffentl. Recht: alles was gegen den Staat geht, wie z.B.: Hochverrat, Landesverrat, Sakralvergehen wie Mord und Gewalttaten, später auch Wählerbestechung und Untertanenunterdrückung (siehe Verres); diese Vergehen wurden entweder delictum oder crimen genannt, wobei crimen nur Vergehen gegen das öffentl. Recht genannt wurden privates Recht: Klein und Mittelkriminalität wie z.B.: Diebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung; Strafe war meist ein Geldbetrag, der an den Geschädigten gezahlt werden musste; diese Vergehen wurden delictum genannt Ein Strafrecht wie wir es heute haben fehlte. Strafgesetzgebung - die zwölf Tafel Das Zwölftafelgesetz war die Grundlage des röm. Rechts und es waren darin Sanktionen für das öffentl wie auch für das Privatrecht. Die Vergehen waren auf den einzelnen Tafeln zusammen gefasst und nach Themen geordnet, wie z.B.: ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
1060
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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