Grundsätze der österreichischen Bundesverfassung

Schlagwörter:
Referat, Hausaufgabe, Grundsätze der österreichischen Bundesverfassung
Themengleiche Dokumente anzeigen

Beschreibung / Inhalt
In dem vorliegenden Dokument werden die Grundsätze der österreichischen Bundesverfassung dargestellt. Die Verfassung beruht auf menschlichen Grundwerten und legt großen Wert auf die Freiheit des Einzelnen sowie die Beteiligung der Staatsangehörigen an der Staatswillensbildung durch das Wahlrecht. Neben dem demokratischen Prinzip, wird auch das republikanische, rechtsstaatliche, bundesstaatliche, gewaltentrennende und liberale Prinzip in der Verfassung verankert.

Dabei ist es wichtig, dass das Amt des Staatsoberhauptes befristet und unter politischer oder rechtlicher Verantwortung steht. Willkür vom Gebrauch staatlicher Gewalt soll vermieden werden und Entscheidungen von staatlichen Behörden müssen auf allgemein zugänglichen generellen Normen beruhen, die in einem geordneten Verfahren erzeugt werden.

Die Bundesländer sind Gliedstaaten, die die Staatsfunktion zwischen dem Bund als Oberstaat und den Ländern als Gliedstaaten ausüben. Gesetzgebung und Verwaltung sind hierbei zwischen Bund und Ländern aufgeteilt und die Trennung der Staatsfunktionen wird durch voneinander unabhängige Organe gewährleistet.

Des Weiteren werden Grund- und Freiheitsrechte für den Einzelnen in der Verfassung verankert, in die der Staat nicht eingreifen darf.

Insgesamt gibt das Dokument einen guten Überblick über die wesentlichen Grundsätze der österreichischen Bundesverfassung. Ein Literaturverzeichnis fehlt allerdings und die historische Entwicklung der Verfassung wird nicht näher erläutert.
Direkt das Referat aufrufen

Auszug aus Referat
Grundsätze der österreichischen Bundesverfassung Die österreichische Verfassung beruht auf menschlichen Grundwerten, nach welchen sich die Bürger dementsprechend verantwortlich fühlen und auch danach handeln sollen. Außerdem soll jeder seine Rechte als Bürger wahrnehmen, indem er an Wahlen, Volksbegehren teilnimmt. Ein demokratischer Rechtsstaat hat die Freiheit des Einzelnen, ohne Einschränkungen der Solidarität zu gewährleisten. Ist dies nicht der Fall, ist er inhaltlich, aber nicht formell verfassungswidrig. Das demokratische Prinzip Die Gesamtheit aller Staatsangehörigen sind Träger der Staatsgewalt und alle Staatsangehörigen sollen grundsätzlich an der Staatswillensbildung beteiligt sein. Die Beteiligung wird vor allem durch das Wahlrecht ausgeübt. (Forderungen nach beschränkem Wahlrecht für Nicht-Staatsbürger) Das republikanische Prinzip Amt des Staatsoberhauptes befristet, nicht erblich, unterliegt einer politischen u. rechtlichen Verantwortlichkeit Das rechsstaatliche Prinzip Willkür vom Gebrauch staatlicher Gewalt soll verhindert werden. Jede Enscheidung einer staatlichen Behörde, muss auf einer allgemein zugänglichen generellen Norm beruhen. Diese generellen Normen dürfen nur in einem geordneten Verfahren erzeugt werden. Rechtssicherheit bedeutet, dass jeder seine Pflichten und Rechte kennen kann. zugänglich und erkennbar keine rückwirkenden normen Möglichkeit Rechtsverletzungen zu bekämpfen (gesetzl. Richter, richterliche Unabhängigkeit, Möglichkeit einer ...
Direkt das Referat aufrufen

Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
376
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
Bewertung dieser Hausaufgabe
Diese Hausaufgabe wurde bislang noch nicht bewertet.
Zurück