Arbeitslosigkeit

Schlagwörter:
Referat, Hausaufgabe, Arbeitslosigkeit
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschäftigt sich mit dem Thema Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenversicherung. Zunächst wird auf die finanziellen Grundlagen eingegangen, wie sich die Bundesanstalt für Arbeit finanziert und wer alles beitragspflichtig ist. Danach geht es um die Arbeitsförderung, welche durch die Bundesanstalt für Arbeit umgesetzt wird und deren Leistungen, Voraussetzungen und Aufgaben. Es werden verschiedene Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Bildung aufgezeigt, wie Aus- und Fortbildung oder Umschulung. Trainingsmaßnahmen dienen der Verbesserung der Eingliederungschancen von Arbeitslosen und können auch zur Überprüfung von Interesse und Arbeitsfähigkeit eingesetzt werden. Hilfen zur Gründung einer selbstständigen Existenz und Förderung der Arbeitsaufnahme werden ebenfalls beschrieben. Des Weiteren geht das Dokument auf die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung ein.
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Auszug aus Referat
Gerrit Bartsch SSE1B Oldenburg, den 26.10.1998 Politikreferat Thema: Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenversicherung Inhaltsverzeichnis: Finanzielle Grundlagen Arbeitsförderung Leistungen Voraussetzungen Individuelle Förderung der beruflichen Bildung Trainingsmaßnahmen Hilfen zur Gründung einer selbständigen Existenz Förderung der Arbeitsaufnahme Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit Arbeitslosengeld Arbeitslosenhilfe Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung ( ABM ) Eingliederungsvertrag Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenversicherung Finanzielle Grundlagen Die Bundesanstalt für Arbeit finanziert sich überwiegend aus Beiträgen. Weitere Einnahmen erhält sie aus Mitteln, die im Umlageverfahren von Arbeitgebern bzw. Berufsgenossenschaften aufgebracht werden. Beitragspflichtig sind sowohl Arbeitnehmer ( Angestellte, Arbeiter, zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte und Heimarbeiter ) als auch Arbeitgeber. Sie teilen sich die Beiträge entsprechend dem jeweils gültigen Beitragssatz ( 1997 6,5 Prozent des Bruttolohns oder gehalts ). Die Höhe des Beitrages wird durch die Beitragsbemessungs-grenze begrenzt. 1997 lag sie in den alten Bundesländern bei 8.200 DM und in den neuen Bundesländern bei 7.100 DM pro Monat. Arbeitsförderung In der Bundesrepublik sollen möglichst viele Frauen und Männer beschäftigt sein. Das ist das Ziel des Arbeitsförderungsgesetzes, mit dessen Hilfe ein größtmöglicher Beschäftigungsstand erreicht bzw. gesichert werden soll. Die Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg mit ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
2173
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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