Tarifvertragsgesetz

Schlagwörter:
Referat, Hausaufgabe, Tarifvertragsgesetz
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschäftigt sich mit dem deutschen Tarifvertragsgesetz, das die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien regelt und Rechtsnormen für Tarifverträge festlegt. Die Tarifautonomie in Deutschland wird durch das Grundgesetz im Artikel 9 Absatz 3 geschützt, wodurch Gewerkschaften und Arbeitgeber eigenverantwortlich Arbeitsbedingungen aushandeln können ohne staatliche Einmischung. Tarifverträge regeln die Mindestbedingungen der Arbeitsverhältnisse wie Lohn, Gehalt, Ausbildungsvergütung, Arbeitszeit und mehr. Diese Verträge gelten in der Regel nur für Arbeitgeber, die in einem Arbeitgeberverband sind, und Arbeitnehmer, die einer Gewerkschaft angehören. Im Einzelfall kann es jedoch Ausnahmen geben. Tarifverträge unterscheiden sich in der Art der Vertragsparteien und der Gültigkeitsdauer. Manteltarifverträge regeln zum Beispiel die Arbeitsbedingungen und gelten für mehrere Jahre, während Lohn- und Gehaltstarifverträge die Löhne und Gehälter in den einzelnen Tarifgruppen regeln und nur 12 Monate gelten. Die Rechtsnormen der Tarifverträge gelten unmittelbar und zwingend zwischen den Tarifgebundenen, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen und können nur im Tarifvertrag zugelassene abweichende Abmachungen haben. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung kann gemeinsam mit einem Ausschuss Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklären, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, und ein Tarifregister führt die relevanten Informationen und Vertragsdetails. Tarifvertragsparteien sind verpflichtet, Tarifverträge und Ausfertigungen kostenfrei zu übersenden und das Außerkrafttreten der Tarifverträge mitzuteilen. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Pflicht verstößt, handelt ordnungswidrig.
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Auszug aus Referat
Referat über das deutsche Tarifrecht(bzw. Tarifvertragsgesetz) 1. Tarifvertragsgesetz Das deutsche Tarifvertragsgesetz regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und enthält Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluß, die Beendigung und weiteren Punkte von Tarifverträgen ordnen. 2. Rechtliche Grundlagen In Deutschland handeln Gewerkschaften und Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen eigenverantwortlich untereinander aus. Der Staat darf sich nicht einmischen. Diese Tarifautonomie ist durch das Grundgesetz im Artikel 9 Absatz 3 geschützt. Die rechtlichen Grundlagen für Tarifverträge sind im Tarifvertragsgesetz festgelegt. 3.Was regeln die Tarifverträge? Die Tarifverträge regeln die Mindestbedingungen der Arbeitsverhältnisse. Hierzu gehören z.B.: Lohn, Gehalt und die Ausbildungsvergütung, sowie die wöchentliche Arbeitszeit und noch viele andere Dinge. 4. Für wen gelten die Tarife? Grundsätzlich gelten Tarifverträge nur für Arbeitgeber, die in einem Arbeitgeberverband sind, und Arbeitnehmer, die einer Gewerkschaft angehören. Es sei denn, es existiert ein Firmentarifvertrag wie z.B. bei VW oder ein Tarifvertrag für einen Betrieb, der die Flächentarifverträge anerkennt. Weiterhin kann der Tarifausschuß beim Bundesarbeitsminister Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklären. Dann sind sie für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Branche bindend. 5. Tarifverträge Tarifverträge unterscheidet nach folgenden Kriterien: - Tarifvertragsparteien Verbandstarifvertrag: ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
1164
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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