Vollzugsrecht

Schlagwörter:
Strafgefangene, Finanzstrafgefangene, Vollzug, Erstvollzug, Referat, Hausaufgabe, Vollzugsrecht
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Beschreibung / Inhalt
Das vorliegende Dokument beschäftigt sich mit dem Vollzugsrecht in Österreich, insbesondere in Bezug auf Freiheitsstrafen, Verwahrungs- und Untersuchungshaft sowie vorbeugende Maßnahmen. Die Geschichte der Gesetzesentwicklung wird ebenso thematisiert wie die verschiedenen Begriffe im Strafvollzug und die gesetzlichen Grundlagen, die im Zusammenhang mit dem Strafvollzug zu beachten sind. Dabei werden unterschiedliche Gesetze und Verordnungen aufgeführt, unter anderem das Strafvollzugsgesetz 1969, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 und das Strafgesetzbuch 1974. Auch die Bedeutung der Hausordnung, die vom Anstaltsleiter erlassen wird und das Verhalten der Strafgefangenen betrifft, wird erläutert. Im Grundsatz orientiert sich das Strafvollzugsgesetz 1969 an den Mindestregelungen der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1957 und den Empfehlungen des Europarats aus dem Jahr 1973. Während das Strafvollzugsgesetz bereits mehrfach novelliert wurde, gibt es noch weitere gesetzliche Vorschriften, die in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen einer Justizanstalt Anwendung finden, wie zum Beispiel im Hygienewesen, der medizinischen Versorgung, Verpflegung, Betriebs- und Werkstättenorganisation oder im Ausbildungsangelegenheiten. Insgesamt bietet das Dokument einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen im Zusammenhang mit dem Strafvollzug in Österreich.
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Auszug aus Referat
HTBLuVA Wiener Neustadt Abteilung EDVO Babenbergerring 5a 2700 Wiener Neustadt VOLLZUGSRECHT Organisation und Wesen des Vollzuges von Freiheitsstrafen, der Verwahrungs- und Untersuchungshaft und der mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen Von Markus Trettler, Februar 1999 Einleitung: Das Zusammenleben der Menschen erfordert Regeln und Normen. Diese waren ursprünglich sehr einfach und wurden nur mündlich überliefert. Oft verwendete man dazu Merksprüche oder Rechtssprichwörter in Reimform. Mit fortschreitender Zivilisation und kultureller Entwicklung erfolgte deren schriftliche Festlegung in Form von Gesetzen. Es kommt zu einer detaillierten Regelung in den einzelnen Lebensbereichen, so auch auf dem Gebiet der Anhaltung von Insassen in Justizanstalten. Nach der bereits 1928 erfolgten gesetzlichen Regelung, die Anhaltung jugendlicher Rechtsbrecher betreffend, kam es nach umfangreichen Vorarbeiten 1969 zur Schaffung eines eigenen Bundesgesetzes über den Vollzug der Freiheitsstrafen und der mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen (Strafvollzugsgesetz STVG). Inzwischen mehrfach novelliert ist dieses Gesetz von grundsätzlicher Bedeutung und findet subsidiär, d. h. soweit Spezialgesetze nichts anderes bestimmen, auch bei der Anhaltung von Verwahrungs- und Untersuchungshäftlingen, Verwaltungsstrafgefangenen, Finanzstrafgefangenen sowie für den Jugendstrafvollzug Anwendung. Gemäß Artikel 10, Abs. 1, Z. 6 Bundesverfassungsgesetz sind das ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
4864
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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