Arbeitsrecht

Schlagwörter:
Betriebsverfassungsrecht, Journalisten, Arbeiter, Zustandekommen, Referat, Hausaufgabe, Arbeitsrecht
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschäftigt sich mit dem Arbeitsrecht und dessen Entwicklungsgeschichte sowie der systematischen Gliederung. Es wird erklärt, wer als Arbeitnehmer gilt und welche verschiedenen Arbeitnehmergruppen es gibt, wie Lehrlinge, Arbeiter, Angestellte, Heimarbeiter und Journalisten. Die Stärke der einzelnen Gruppen wird im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung beschrieben. Des Weiteren wird das Arbeitsvertragsrecht erläutert, wie der Arbeitsvertrag zustande kommt, welche Rechte und Pflichten die Vertragspartner haben und welche Dokumente dabei von Bedeutung sind. Es wird auf die wichtigsten Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers eingegangen und das Weisungs- bzw. Direktionsrecht des Arbeitgebers erklärt. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Informationen im Dokument keine abschließenden Informationen zum Arbeitsrecht darstellen und dieses durch zahlreiche Gesetze und Vorschriften unübersichtlich geworden ist.
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Auszug aus Referat
Arbeitsrecht 1) Begriff Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der Arbeitnehmer, zu deren Schutz es geschaffen wurde. 2) Entwicklung des Arbeitsrechts In der Frühzeit der industriellen Entwicklung (Ende des 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts) herrschte ein überangebot an Arbeitskräften. Die wirtschaftliche übermacht des Arbeitgebers führte zum Abschluß von Arbeitsverträgen, die für den Arbeitnehmer sehr ungünstig waren und ihnen kaum das Existenzminimum sicherten. Wegen der nachteiligen Folgen einer solchen Entwicklung für den Staat (soziale Unruhen, Beeinträchtigung der Wehrfähigkeit durch Unterernährung und Krankheiten usw.) griff der Staat schließlich ein und erließ Gesetze zum Schutze der Gesundheit der Arbeitnehmer (1842: Gesetz über das Verbot von Kinderarbeit in Fabriken). Erst viel später (insbesondere nach dem 1. Weltkrieg) griff der Staat auch in das Arbeitsvertragsrecht regelnd ein (z.B. 1921 Angestelltengesetz). 3) Systematische Gliederung des Arbeitsrechts Das Arbeitsrecht ist unübersichtlich und in zahlreiche Gesetze aufgesplittert. Der Staat hat jeweils auf entstehende Probleme und Forderungen einzelner Berufsgruppen reagiert und sie durch die Gesetzgebung zu lösen versucht. Eine Kodifikation (d.h. die systematische Ordnung und Zusammenfassung eines Sachgebietes, wie sie z.B. für das Zivilrecht durch das ABGB erfolgt ist) fehlt noch. Nach dem Gegenstand, den die Gesetze regeln, kann man folgende Teilgebiete des Arbeitsrechts unterscheiden: Individual- Arbeits- ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
10146
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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