Euthanasie

Schlagwörter:
Suizid, Gnadentod, passive Sterbehilfe, Sterbehilfe, Theologie, Referat, Hausaufgabe, Euthanasie
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Beschreibung / Inhalt
Dieses Dokument beschäftigt sich mit dem Thema Euthanasie und definiert verschiedene Arten von Euthanasie wie die aktive, passive, indirekte und freiwillige Euthanasie sowie Beihilfe zur Selbsttötung oder assistierter Suizid. Die rechtliche Situation wird ebenfalls erläutert und es wird darauf hingewiesen, dass Euthanasie in vielen Ländern verboten ist. Der Katechismus der katholischen Kirche nimmt auch Stellung dazu und lehnt die direkte Euthanasie ab, jedoch erlaubt er schmerzlindernde Mittel für Sterbende. Das Dokument betont auch, dass die Betreuung von Sterbenden eine vorbildliche Form der Nächstenliebe ist. Es werden Gründe genannt, warum eine Person sich für Euthanasie entscheiden könnte, wie etwa sinnloses Leiden, Lebensüberdruss oder nicht länger eine Belastung für die Familie sein wollen, jedoch wird auch darauf hingewiesen, dass eine Entscheidung für Euthanasie nicht immer freiwillig oder selbstbestimmt getroffen wird, insbesondere wenn der Patient auf andere angewiesen ist. Das Christentum lehnt die direkte Euthanasie ab, erlaubt jedoch schmerzlindernde Mittel und die Betreuung von Sterbenden. Abschließend wird die unumstrittene Verwerflichkeit von Zwangs-Sterbehilfe betont sowie die ethische Verantwortlichkeit echter Sterbehilfe, die das Leiden des Menschen reduziert.
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Auszug aus Referat
Begriffserklärung: Euthanasie (griechisch) bedeutet wörtlich übersetzt eu gut und thanatos Tod, guter Tod beziehungsweise schönes Sterben. Aktive Euthanasie: Das bedeutet Tötung auf Verlangen, das heißt der Tod wird durch die Gabe einer körperfremden Substanz auf Wunsch des Patienten herbeigeführt. Passive Euthanasie: Der Arzt verzichtet auf Wunsch des Patienten auf lebens- verlängernde Maßnahmen, indem er keine intensivmedizinischen Interventionen vornimmt und zum Beispiel kein Beatmungsgerät anlegt. Der Patient stirbt infolge seiner Erkrankungen und der Arzt lässt das Sterben zu. Indirekte Euthanasie: Um die Schmerzen in einem für den Patienten erträglichen Rahmen zu halten, muss die Dossierung von Opiaten manchmal so hoch angesetzt werden, daß eine lebensverkürzende Wirkung wahrscheinlich ist. Der Arzt beabsichtigt aber nicht die Tötung des Patienten, sondern ermöglicht ihm ein erträgliches Sterben. Indirekte Euthanasie unterscheidet sich also von aktiver Euthanasie in der fehlenden Tötungsabsicht des Arztes. Indirekte Euthanasie ist rechtlich zulässig. Freiwillige Euthanasie: entspricht der aktiven Euthanasie; unfreiwillige Euthanasie ist dagegen die Tötung eines Patienten, der seinen Willen nicht artikulieren kann (Neugeborene, Geisteskranke...) und fällt in den Ermessenskreis des behandelnden Arztes. Beihilfe zur Selbsttötung (assistierter Suizid): Das meint die Beschaffung eines tödlichen Giftes oder das Anlegen einer tödlichen Infusion, die der Patient aber selbst ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
2161
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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