Europarecht

Schlagwörter:
OSZE, GASP, Subsidiaritätsprinzip, Zollunion, Binnenmarkt, Referat, Hausaufgabe, Europarecht
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Beschreibung / Inhalt
Das vorliegende Dokument behandelt das Thema Europarecht und beschreibt den Begriff Europarecht im weiteren und engeren Sinn. Dabei wird erklärt, dass Europarecht nicht nur das Recht der Europäischen Gemeinschaften oder der EU ist, sondern auch das Recht aller europäischen Organisationen umfasst. Im engeren Sinn ist Europarecht das Recht der Europäischen Gemeinschaften bzw. der EU. Der Unterschied zwischen dem Recht der europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaften wird erläutert. Das Gemeinschaftsrecht trägt einen supranationalen Charakter, während das übrige Unionsrecht traditionell-völkerrechtliche Züge besitzt.

Das Dokument beschreibt außerdem die Rechtsgrundlagen und Besonderheiten des Europarechts und führt aus, dass Europarecht als Recht der europäischen Organisationen das Vorhandensein von souveränen Staaten in Europa voraussetzt. Die wichtigsten Verträge, die die Rechtsgrundlagen des Europarechts bilden, werden beschrieben. Es wird darauf hingewiesen, dass das Europarecht als hochintegrierte Ordnung des regionalen Völkerrechts betrachtet werden kann, die sich jedoch vom herkömmlichen Völkerrecht materiell unterscheidet. Ausführlich wird auch die Integrationsfunktion des Europarechts behandelt, die besonders für das Gemeinschaftsrecht gilt. Darüber hinaus wird der Begriff und die Arten der Integration erläutert.

Das Europarecht hat insgesamt einen großen Einfluss auf die nationalen Rechtsordnungen der europäischen Staaten und darüber hinaus. Viele Nichtmitglieder der Europäischen Union übernehmen auch freiwillig Vorschriften des Gemeinschaftsrechts, um europareife Produkte herzustellen. Das Europarecht wird somit in vielen Bereichen, insbesondere in wirtschaftlichen Belangen, als Teil des internationalen Wirtschaftsrechts betrachtet. Insgesamt wird deutlich, dass das Europarecht eine komplexe und sehr bedeutende Materie ist.
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Auszug aus Referat
EUROPARECHT Begriff des Europarechts: Europarecht kann in einem weiteren und in einem engeren Sinn verstanden werden: Im weiteren Sinn versteht man darunter das Recht aller europäischer Organisationen. Dazu zählen nicht nur die in der Europäischen Union (EU) zusammengeschlossenen und ihre Grundlage bildenden Gemeinschaften, sondern alle Organisationen Europas, wie der Europarat, die WEU (Westeuropäische Union), die OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa), etc. Das im Rahmen dieser Organisationen auch im Verhältnis zu den europäischen Nichtmitgliedstaaten anwendbare Recht ist Europarecht im weiteren Sinn. Im engeren Sinn versteht man darunter das Recht der Europäischen Gemeinschaften bzw. das der EU. Wo liegt nun der Unterschied zwischen dem Recht der europäischen Union (in Folge Unionsrecht) zum Recht der Europäischen Gemeinschaften (in Folge Gemeinschaftsrecht)? Als Unionsrecht im engeren oder eigentlichen Sinn ist der Inbegriff jener Normen zu verstehen, welche Bereiche regeln, die durch den Vertrag über die Europäische Union vom 7. Februar 1992 (Vertrag von Maastrich, in Folge EU-Vertrag) neu erfaßt werden. Dazu zählen insbesondere die Vorschriften über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Als Unionsrecht im weiteren Sinn ist auch das Gemeinschaftsrecht zu verstehen, das durch den EU-Vertrag etwa um die Konzepte Unionsbürgerschaft, Subsidaritätsprinzip, Wirtschafts- und ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
4315
Art:
Fachbereichsarbeit
Sprache:
Deutsch
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