Verfassungsstaat - Ausgleich mit Ungarn

Schlagwörter:
Referat, Hausaufgabe, Verfassungsstaat - Ausgleich mit Ungarn
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Beschreibung / Inhalt
Das vorliegende Dokument beschäftigt sich mit dem Weg Österreichs zum Verfassungsstaat bis zum Ausgleich mit Ungarn. Im ersten Teil werden die Grundsteine der Verfassung behandelt, wie die Pragmatische Sanktion und der Aufgeklärte Absolutismus, sowie die Entwicklungen und Verfassungen nach dem Jahr 1848. Hierbei werden die Märzrevolution 1848 mit der Pillersdorffschen Verfassung, der Kremsierer Entwurf und die oktroyierte Märzverfassung 1849 genauer erläutert. Im letzten Abschnitt geht es um das Sylvesterpatent 1851.
Die Pillersdorffsche Verfassung war ein Musterbeispiel für eine konstitutionelle Verfassung, die auf einer Legislative, Exekutive und Judikative basierte. Die Abgeordnetenkammer bestand aus 383 gewählten Abgeordneten und die Wahlordnung wurde jedoch durch die Sturmpetition liberaler Kräfte entschärft. Der Kremsierer Entwurf und die oktroyierte Märzverfassung 1849 wurden von Kaiser Franz Joseph I. als untragbar empfunden, weshalb das einzige eingerichtete Organ, der Reichsrat, lediglich zur Beratung der Krone und der vollziehenden Gewalt einberufen wurde. Das Sylvesterpatent von 1851 besiegelte schließlich die direkte Gewalt des Herrschers über den Staat und die Ministerien wurden allein dem Monarchen verantwortlich gemacht. Die Bauernbefreiung und die Niederschlagung des ungarischen Aufstandes hatten die Landbevölkerung zufriedengestellt, während das Großbürgertum, erschreckt von den Revolutionen, dem Vorgehen des Kaisers ebenfalls zustimmte.
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Auszug aus Referat
öSTERREICHS WEG ZUM VERFASSUNGSSTAAT BIS ZUM AUSGLEICH MIT UNGARN INHALTSVERZEICHNIS I. Grundsteine der Verfassung 1. I.A. Die Pragmatische Sanktion Der Aufgeklärte Absolutismus KARL VI. gab im Jahre 1713 eine als Rechtsvorschrift zu wertende Erklärung, DIE PRAGMATISCHE SANKTION, ab, die besagte, daß die Erblande österreichs unteilbar seien und die Nachfolge nach festgelegten Prinzipien erfolgen müsse. Unter anderem bedeutete dies, daß auch weibliche Nachkommen die Herrschaft antreten durften. Diese Erklärung wurde von fast allen Staaten anerkannt, bis auf Bayern und Sachsen. Eine Tatsache, die später zum öSTERREICHISCHEN ERBFOLGEKRIEG führen sollte. PRINZ EUGEN war dieser Deklaration bereits zu Lebzeiten Kaisers KARL VI. äußerst skeptisch gegenübergestanden. Das kommende Zeitalter war von einschneidenden Reformen der Herrscher geprägt, die der damaligen Zeit beinahe vorauseilten, jedoch ohne Beteiligung des Volkes erfolgten. Diese Form des Regierens nennt man den AUFGEKLäRTEN ABSOLUTISMUS. Unter MARIA THERESIA und ihrem Sohn JOSEPH II. wurden die Stände weitgehend zurückgedrängt. Weiters kam es zur Einrichtung einer hierarchischen und zentralistischen Verwaltungsorganisation und, was für die weitere Entwicklung der Verfassungsrechtes von Bedeutung war, eines Beamtenstaates. Selbst die Kirche wurde in allen Bereichen dem Staat untergeordnet (JOSEPHINISMUS). Nach LEOPOLD II. gab es eine lange Durststrecke für umwälzende erneuernde Eingriffe in die Verfassung, da nach dem ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
2607
Art:
Fachbereichsarbeit
Sprache:
Deutsch
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