Die CE-Kennzeichnung

Schlagwörter:
Referat, Hausaufgabe, Die CE-Kennzeichnung
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschäftigt sich hauptsächlich mit der CE-Kennzeichnung von Produkten und deren Anforderungen. Es wird erklärt, wer die Kennzeichnung anbringen muss, wann sie angebracht werden muss und wie sie angebracht werden muss. Es wird auch auf das GS-Zeichen eingegangen und wie es im Vergleich zur CE-Kennzeichnung steht. Das Dokument erklärt die Bedeutung der CE-Kennzeichnung und dass es kein Qualitätszeichen ist, sondern nur anzeigt, dass ein Produkt den Anforderungen der relevanten EG-Richtlinien entspricht. Der Hersteller ist verpflichtet, die CE-Kennzeichnung anzubringen und darf erst nach der Konformitätsbewertung und Unterzeichnung der Konformitätserklärung damit beginnen. Bei Maschinen, die vor dem 31.12.1995 verkauft wurden, muss die EG-Niederspannungsrichtlinie angewendet werden, während Maschinen, die nach dem 31.12.1995 verkauft wurden, unter die EG-Richtlinie Maschinen fallen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die CE-Kennzeichnung auf dem Maschinen- bzw. Typschild angebracht sein sollte und dass die Betriebsanleitung die gleichen Angaben wie die Maschinen-Kennzeichnung enthalten muss. Das Dokument gibt auch einen Überblick darüber, wie das GS-Zeichen funktioniert und wie es im Vergleich zur CE-Kennzeichnung steht. Es wird erklärt, dass beide Zeichen nur angebracht werden können, wenn sie identisch sind hinsichtlich der Beschaffenheitsanforderungen und des Zertifizierungsverfahrens. Das Dokument endet mit einer Tabelle, die die Unterschiede zwischen GS und CE aufzeigt und einer Grafik der vier Schritte zur CE-Kennzeichnung. Insgesamt gibt das Dokument eine umfassende Einführung in die Anforderungen für die CE-Kennzeichnung von Produkten.
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Auszug aus Referat
Die CE-Kennzeichnung 1. Was bedeutet die CE-Kennzeichnung? Die CE-Kennzeichnung ist kein Qualtitätssiegel. Dadurch wird lediglich angezeigt, daß ein Produkt die Anforderungen aller relevanten EG-Richtlinien erfüllt. Durch CE-Kennzeichnung macht der Hersteller deutlich, daß er die grundlegenden Anforderungen der betreffenden EG-Richtlinien eingehalten und die vorgeschriebene Konformitätsbewertung durchgeführt hat. Produkte, für die es nur nationale Beschaffenheitsanforderungen gibt (für die also keine EG-Richtlinien vorliegen), müssen keine CE-Kennzeichnung tragen. 2. Wer muß die CE-Kennzeichnung anbringen? Grundsätzlich muß der Hersteller die CE-Kennzeichnung anbringen. Auch wenn die Maschine einer EG-Baumusterprüfung unterzogen wurde, ist der Hersteller dazu berechtigt und verpflichtet. (Nicht etwa die Stelle, die die Baumusterprüfung durchgeführt hat.). Der Hersteller ist jedoch erst dann zur CE-Kennzeichnung berechtigt, wenn er die EG-Konformitätsbewertung durchgeführt und die EG-Konformitätserklärung unterschrieben hat. Wenn der Hersteller die CE-Kennzeichnung nicht angebracht hat, dann ist sein in der EU niedergelassener Bevollmächtigter dazu verpflichtet. Wenn auch dieser seiner Verpflichtung nicht nachkommt, dann ist derjenige dazu verpflichtet, der das Produkt in der EU in Verkehr bringt. Sogar der Monteur, der die Maschine Aufstellt, ist dann mit allen vorzunehmen. Wenn auch er dieser Pflicht nachgekommen ist, dann ist letztlich der Betreiber durch die ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
1416
Art:
Fachbereichsarbeit
Sprache:
Deutsch
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