WBRS-Referat Gerichtsbarkeit

Schlagwörter:
Referat, Hausaufgabe, WBRS-Referat Gerichtsbarkeit
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Beschreibung / Inhalt
Das vorliegende Dokument befasst sich mit verschiedenen Bereichen der Vollziehung in Österreich. Im Inhaltsverzeichnis werden die Themen des Dokuments aufgelistet und gliedern sich in die Bereiche „Vollziehung“, „Gerichtsbarkeit“, „Verwaltung“ und „Ausländische Verfassungen“. In Kapitel 2.10 wird die Vollziehung näher erläutert und aufgeteilt in die Gerichtsbarkeit und die Verwaltung. Die Justiz wird als unabhängig und getrennt von der Verwaltung beschrieben. In Kapitel 2.11 wird die Gerichtsbarkeit thematisiert. Es wird erklärt, dass alle Gerichtsbarkeit vom Bund ausgeht und es nur Bundesgerichte gibt. Die Rolle des Richters und die Garantien für seine Unabhängigkeit werden beschrieben, ebenso wie die Organisation der Gerichte in „ordentliche“ und „außerordentliche“ Gerichte. Im Kapitel 2.12 wird die Verwaltung behandelt und die obersten Verwaltungsorgane des Bundes werden genannt. In Kapitel 2.12.1 wird der Bundespräsident beschrieben, wie er gewählt wird und welche Aufgaben er hat. Kapitel 2.12.2 befasst sich mit der Bundesregierung und ihren Aufgabenbereichen sowie dem Verfahren bei Bestellung und Vorstellung der Mitglieder. Auch die Verantwortlichkeit der Bundesregierung und ihrer Mitglieder wird thematisiert. Zuletzt wird im Kapitel 3 ein Blick auf ausländische Verfassungen geworfen, bevor das Dokument mit Kontrollfragen abschließt. Insgesamt geht das Dokument auf die Struktur und Organisation der Vollziehung in Österreich ein und gibt einen Einblick in die jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten der verschiedenen Organe.
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Auszug aus Referat
1. Inhaltsverzeichnis 1. Inhaltsverzeichnis............................................................................... 2.10 Die Vollziehung..................................................................................... 2.11 Die Gerichtsbarkeit............................................................................ 2.12 Die Verwaltung..................................................................................... 2.12.1 Der Bundespräsident......................................................................... 2.12.2 Die Bundesregierung......................................................................... 3. Ausländische Verfassungen...................................................................... 4. Kontrollfragen.......................................................................................... 1 2 2 3 3 4 6 7 1.WBRS-Referat (Fortsetzung von Lieber Thomas) 2.10 Die Vollziehung Vollziehung bedeutet Durchführung von Gesetze. Sie umfaßt zwei Bereiche: 1.) die Gerichtsbarkeit Vollziehung durch unabhängige, unabsetzbare und unversetzbare Organe (Richter) 2.) die Verwaltung Vollziehung durch oberste Verwaltungsorgane, weisungsgebundene nachgeordnete Organe und die in den Ländern eingerichteten Unabhängigen Verwaltungssenate. Gemäß dem Grundsatz der Trennung der Staatsgewalten ist die Justiz (Gerichtsbarkeit) in allen Instanzen von der Verwaltung getrennt. Wegen der bundesstaatlichen Struktur österreichs ist zwischen der Vollziehung des Bundes ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
2014
Art:
Fachbereichsarbeit
Sprache:
Deutsch
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