Zivilgerichtsbarkeit

Schlagwörter:
Referat, Hausaufgabe, Zivilgerichtsbarkeit
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschäftigt sich mit der Zivilgerichtsbarkeit und gibt einen Überblick über die Zuständigkeit von Gerichten, die Einbringung einer Klage sowie den Ablauf bis hin zur Vollstreckung eines Urteils. Zunächst wird erklärt, dass die Zivilgerichtsbarkeit der Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche dient und weisungsfreie Richter die Aufgabe haben, strittige Rechte festzustellen und um Vollstreckungsverfahren für ihre Durchsetzung zu sorgen. Es werden die sachliche und örtliche Zuständigkeit unterschieden und erklärt, welche Gerichtstypen für welche Sache zuständig sind. Auch wird darauf hingewiesen, dass das Arbeits- und Sozialgericht für Arbeits- und Sozialrechtssachen zuständig ist.

Weiterhin wird der Ablauf einer Klage von der Einbringung bis zur Vollstreckung beschrieben. Eine Klage muss schriftlich beim zuständigen Gericht eingereicht werden, bei einem Gerichtshof besteht Anwaltszwang. In einer ersten Tagsatzung können Prozesseinreden erhoben werden und es wird dem Beklagten eine Frist zur Klagebeantwortung erteilt oder es wird ein Termin zur mündlichen Streitverhandlung vereinbart.

Bei einer mündlichen Streitverhandlung müssen die Parteien ihr beiderseitiges Vorbringen unter Beweis stellen. Das Gericht stellt den Sachverhalt durch freie Beweiswürdigung fest und ergeht nach Abschluss der Verhandlung eine Entscheidung in Form eines Urteils oder Beschlusses. Wird gegen eine Entscheidung keine Rechtsmittel ergriffen, wird sie rechtskräftig. Ist eine Partei mit dem Urteil nicht einverstanden, kann sie ein Rechtsmittel erheben, wobei im Rechtsmittelverfahren Anwaltszwang herrscht.

Zuletzt wird die Vollstreckung (Exekution) behandelt, die eingeleitet wird, wenn der Leistungspflichtige seiner Verpflichtung nicht nachkommt. Grundlage für die Vollstreckung sind rechtskräftige und vollstreckbare Urteile, Beschlüsse und Zahlungsbefehle. Dabei gibt es gewisse Sachen, die für den Verpflichteten unentbehrlich sind sowie das finanzielle Existenzminimum, die der Exekution entzogen sind.
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Auszug aus Referat
ZIVILGERICHTSBARKEIT Allgemeines Die Zivilgerichtsbarkeit dient zur Durchsetzung privatrechtlichter Ansprüche, die aus Rechtsverhältnissen des Privatrechts (Verträgen aller Art, Ehescheidungsbegehren, Erbeseinstellung) entstehen. Unabhängige und weisungsfreie Richter haben die Aufgabe, strittige Rechte festzustellen und um Vollstreckungsverfahren fpr ihre Durchsetzung zu sorgen. Zuständigkeit der Gerichte Die Zuständigkeit ist das Recht und die Pflicht eines Gerichtes, die Geschäfte der Rechtsprechung auszuüben. Es werden die sachliche und die örtliche Zuständigkeit unterschieden. Alle Klagen sind bei dem sachlich zuständigen Gericht anzubringen.Die Vorschriften über die sachliche Zuständigkeit regeln daher, bei welcher Gerichtstype (Bezirksgericht, Gerichtshof erster Instanz, usw) eine Sache anhängig gemacht werden kann. Für alle Arbeits- und Sozialrechtssachen ist ohne Rücksicht auf den Streitwert das Arbeits- und Sozialgericht zuständig. Bei der örtlichen Zuständigkeit wird jedem Gericht ein bestimmtes Gebiet als räumlicher Wirkungsbereich zugewiesen. Von der Klage bis zur Vollstreckung Einbringung der KlageDie Klage ist schriftlich beim zuständigen Gericht einzubringen, beim Bezirksgericht kann sie auch zu Protokoll gegeben werden. Beim Gerichtshof besteht Anwaltszwang, die Klage ist daher von einem Rechtsanwalt einzubringen. Wesentlicher Inhalt der Klage: Gericht, Kläger, Beklagter, Darstellung des Sachverhaltes, Beweismittel und Klagebegehren (Urteilsantrag). Erste ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
406
Art:
Fachbereichsarbeit
Sprache:
Deutsch
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