Rechtsaspekte in der Führungspraxis

Schlagwörter:
Referat, Hausaufgabe, Rechtsaspekte in der Führungspraxis
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Beschreibung / Inhalt
Das vorliegende Dokument behandelt verschiedene Themen im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Es beschreibt die Pflichten und Rechte beider Parteien sowie die verschiedenen Arten von Arbeitsverhältnissen und die entsprechenden Regelungen. Es wird beschrieben, dass ein Arbeitsvertrag entsteht, wenn sich eine Person verpflichtet, Arbeitsleistungen zu erbringen und dafür bezahlt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Einstellung von Mitarbeitern eine Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse innerhalb von drei Tagen erfolgen muss und dass der Arbeitgeber für die An- und Abmeldung verantwortlich ist. Die verschiedenen Arten von Arbeitsverhältnissen werden beschrieben und es wird erklärt, dass die meisten Bedingungen durch arbeitsrechtliche Bestimmungen geregelt sind und somit der Spielraum bei der Gestaltung des Arbeitsvertrages begrenzt ist. Das Dokument behandelt auch die verschiedenen Arten der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, einschließlich Tod, Kündigung und vorzeitigem Austritt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses rechtlich gesehen der Auflösung eines Vertrages entspricht und dass die Kündigung nur ordnungsgemäß erfolgt, wenn die gesetzlichen Fristen und Termine eingehalten werden. Es gibt auch Informationen darüber, wann Mitarbeiter während einer Arbeitsverhinderung weiterhin entlohnt werden müssen und welche Anspruchsvoraussetzungen dafür gelten. Es gibt einen Abschnitt, der sich mit Arbeitsunfällen und -krankheiten befasst und Unterschiede zwischen Arbeiter und Angestellten erklärt. Insgesamt gibt das Dokument einen umfassenden Überblick über verschiedene Aspekte von Arbeitsverhältnissen und bietet praktische Informationen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.
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Auszug aus Referat
INHALTSVERZEICHNIS Unternehmer und Mitarbeiter Verpflichtet sich jemand, Arbeitsleistungen für einen anderen nach dessen Weisungen in bestimmten Zeitabschnitten persönlich gegen Bezahlung zu erbringen, dann entsteht ein Arbeitsvertrag. Einstellung von Mitarbeitern, einschließlich Sozialversicherung Um mögliche Fehleinschätzungen von Mitarbeitern zu vermeiden gibt es die Möglichkeit einer Probezeit. Ein Probevertragsverhältnis hat für beide Vertragspartner den Vorteil der sofortigen Lösung des Arbeitsverhältnisses. Wird keine Probezeit vereinbart, sind bei der Lösung des Arbeitsverhältnisses die gesetzlichen Kündigungsfristen und -termine zu beachten. Die Länge der Probezeit ist je nach Art des Arbeitsverhältnisses unterschiedlich: Angestellter Arbeiter Lehrling max. 1 Monat nach Angestelltengesetz 1 - 4 Wochen je nach Kollektivvertrag oder max. 1 Monat nach ABGB 2 Monate nach Berufsbildungsgesetz; keine besondere Vereinbarung nötig Bei der Einstellung des Arbeitnehmers müssen man binnen 3 Tage eine Anmeldung bei der Gebietskrankenkassa erstatten. die Verpflichtung zur An- und Abmeldung hat der Arbeitgeber; er ist strafbar, wenn er diese Fristen versäumt bei verspäterter Anmeldung oder zu niedrig gemeldetem Entgelt kann außer einer Bestrafung noch ein Beitragszuschlag vorgeschrieben werden der Zuschlag kann bis zum 2-fachen der Nachzahlung betragen Arten von Arbeitsverhältnissen Nach Art der Tätigkeit Angestellte Arbeiter Lehrlinge Heimarbeit Nach Dauer des ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
1508
Art:
Fachbereichsarbeit
Sprache:
Deutsch
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