Übersicht gewerblicher Rechtsschutz

Schlagwörter:
Referat, Hausaufgabe, Übersicht gewerblicher Rechtsschutz
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Beschreibung / Inhalt
In dem vorliegenden Dokument geht es um den gewerblichen Rechtsschutz und die damit zusammenhängenden Gesetze und Regelungen. Es werden verschiedene Themenbereiche behandelt, wie der Patentbegriff und die verschiedenen Patentarten, das Patentverfahren, die wirtschaftlichen Verwertungsmöglichkeiten von Patenten und die Verletzungen des Patentrechts. Auch Sonderprobleme des Patentschutzes, wie Dienst- und Betriebsfindungen sowie Know-how-Verträge, werden erläutert.

Im Zusammenhang mit Patenten wird erklärt, was ein Patent ist und welche Erfindungen patentfähig sind. Auch Zusatzpatente und die Schutzdauer von Patenten werden behandelt. Des Weiteren wird erklärt, wie Patentverletzungen und Patentanmaßungen bestraft werden können. Im Falle von Dienst- und Betriebsfindungen wird erklärt, dass die Erfinder verpflichtet sind, die Erfindung dem Dienstgeber anzubieten und im Falle der Annahme eine angemessene Vergütung zu erhalten. Auch Know-how-Verträge werden erläutert und ihre Bedeutung im gewerblichen Rechtsschutz erklärt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Dokument einen Überblick über die wichtigsten Gesetze und Regelungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes gibt und die Themen Patente, Patentverfahren, Patentverletzungen, Dienst- und Betriebsfindungen sowie Know-how-Verträge behandelt. Es richtet sich in erster Linie an Personen, die sich mit Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes beschäftigen oder sich einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen verschaffen wollen.
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Auszug aus Referat
übersicht gewerblicher Rechtsschutz Zum gewerblichen Rechtsschutz zählen die folgenden Regelungen: Rechtliche Grundlagen sind das Patentgesetz von 1970, das Mustergesetz von 1970, das Markenschutzgesetz von 1970 und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb von 1923. die Gesetze gelten in der derzeit gültigen Form. Patentbegriff und Patentarten Unter Patent versteht man das staatlich verbriefte, ausschließliche Recht des Patentinhabers, den patentierten Gegenstand betriebsmäßig herzustellen, anzubieten bzw. in Verkehr zu bringen und zu gebrauchen. Anmerkung: Zusatzpatente dienen dem Schutz von Verbesserungen zu bereits bestehenden Patenten (Stammpatenten). Patente werden nur erteilt, wenn es sich um neue technische Erfindungen handelt, die eine gewerbliche Verwertung zulassen und nicht gegen Gesetze oder die guten Sitten verstoßen. Patente werden nicht erteilt für Erfindungen von Nahrungs- und Genußmitteln und Erfindungen von Heilmitteln und Stoffen, die auf chemischem Wege hergestellt werden, (Jedoch sind die Verfahren zu deren Herstellung patentfähig.) Das Patentverfahren Schutzdauer: 18 Jahre ab Kundmachung im Patentblatt. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen. Jeder Patentinhaber kann aufgrund des Patentes die erzeugten Gegenstände entsprechend bezeichnen. Beispiele: - österreichisches Patent Nr... - Patentrechtlich geschützt Vorzeitiges Erlöschen des Patentes Das Patent erlischt früher, wenn die Jahresgebühr nicht rechtzeitig bezahlt wird, der Patentinhaber verzichtet, ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
603
Art:
Fachbereichsarbeit
Sprache:
Deutsch
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