Steuerrecht

Schlagwörter:
Referat, Hausaufgabe, Steuerrecht
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Beschreibung / Inhalt
Das vorliegende Dokument behandelt das Thema Steuern und deren Festsetzung. Es enthält Informationen über das Ermittlungsverfahren und die Festsetzung der Steuer, die Fälligkeit von Steuern sowie das Entrichten der Steuern und Zahlungserleichterungen. Des Weiteren wird erläutert, welche Personengruppen von welchen Steuern erfasst werden und wie die Besteuerungsgrundlagen ermittelt werden. Außerdem werden Außergewöhnliche Belastungen und Steuertarife behandelt. Es wird erläutert, welche Steuersätze gelten und welche Steuerabsetzbeträge es gibt. Am Ende des Dokuments wird kurz erläutert, wie die Veranlagung und Entrichtung der Einkommensteuer erfolgt. Steuerpflichtige werden darauf hingewiesen, dass das Erstellen von falschen Angaben strafbar ist und dass es ihnen nach der Bundesabgabenordnung gestattet ist, gegen Bescheide Rechtsmittel einzulegen.
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Auszug aus Referat
1.1 Das Ermittlungsverfahren und die Festsetzung der Steuer Das Ermittlungsverfahren dient zur Feststellung der Bemessungsgrundlagen. Grundlagen sind die jährlich abzugebenden Steuererklärungen. Man muß daher die Erklärungen wahrheitsgetreu ausfertigen. Falsche Angaben sind strafbar und werden nach dem Finanz-strafgesetz mit Geld- und Arreststrafen geahndet. Sind die Grundlagen nicht ermittelbar so werden diese geschätzt. Nach Abschluß des Ermittlungsverfahrens wird die Steuer durch Bescheid festgesetzt. 1.2 Fälligkeit von Steuern Ist in den einzelnen Abgabenvorschriften nichts anders geregelt, werden die Steuern einen Monat nach Zustellung des Bescheids fällig. Die Fälligkeit tritt bei den selbst zu berechnenden Abgaben von Gesetzes wegen ein (USt). Bei veranlagten Steuern sind Vorauszahlungen zu leisten. 1.3 Entrichten der Steuern Die Entrichtung erfolgt entweder durch Zahlung (Zahlschein) oder durch Umbuchung. Wird die Abgabe nicht bis zum Fälligkeitstag entrichtet, ist ein Säumniszuschlag von 2 zu zahlen. 1.4 Zahlungserleichterungen - Stundung und Ratenzahlung Wenn die sofortige oder volle Zahlung einer Abgabe für den Steuerpflichtigen mit Härten verbunden ist und Einbringlichkeit durch Aufschub nicht gefährdet wird, kann die Behörde den Zeitpunkt der Entrichtung stunden oder die Entrichtung in Raten bewilligen. 1.5 Rechtsschutz, Rechtsmittel Dur die Bundesabgabenordnung wird dem Steuerpflichtigen das Recht eingeräumt, gegen Bescheide Rechtsmittel einzulegen; wodurch ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
1613
Art:
Fachbereichsarbeit
Sprache:
Deutsch
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