Euthanasie

Schlagwörter:
Referat, Hausaufgabe, Euthanasie
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Beschreibung / Inhalt
In dem Auszug handelt es sich um das Thema Euthanasie bzw. Sterbehilfe. Zunächst wird erklärt, dass der Begriff Euthanasie ursprünglich aus der Philosophie stammt und das Recht auf Freitod bei unheilbaren Krankheiten oder Gebrechlichkeit des Alters umfasst. Die christliche Kirche hat jedoch jegliche Form von Mord bzw. Selbstmord verboten. Heute versteht man unter Euthanasie durch den Einsatz von Medikamenten oder ähnlichem schwerkranken Menschen einen sanften Tod zu bescheren.

Es wird auf den negativen historischen Beigeschmack der Euthanasie eingegangen, da im Krieg unheilbar Kranken der Gnadentod gewährt wurde und in bestimmten Anstalten vor allem Geisteskranke, Epileptiker und körperlich oder geistig Behinderte durch Injektionen oder Vergasungen getötet wurden. Die Angehörigen wurden darüber im Unklaren gelassen.

Heute ist die Frage, ob Sterbehilfe legalisiert werden soll heftig umstritten. Aktive Euthanasie ist in Österreich, wie auch in fast allen anderen Ländern, verboten. Die Niederlande nehmen auch in diesem Bereich eine Vorreiterrolle ein und erlauben unter bestimmten Umständen aktive Sterbehilfe. Es wird aber auch auf die Schwierigkeit hingewiesen, Kriterien für Euthanasie festzulegen und Missbrauch zu vermeiden. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Tötung auf Wunsch des Patienten geschehen muss und oft schwierig zu überprüfen ist, ob der Erkrankte tatsächlich sterben möchte oder nur aufgrund von Schmerzen diesen Wunsch äußert.

Um sicherzustellen, dass niemand gegen seinen Willen getötet wird, werden Vorschläge gemacht, dass ein Patient, der bei Bewusstsein ist, seinen Wunsch bei zwei Ärzten und einem Notar äußern muss und dass es auch möglich sein sollte, eine Patientenverfügung zu hinterlassen. Es wird auch betont, dass die Diagnose von zwei Ärzten einstimmig getroffen werden muss und dass indirekte Sterbehilfe erlaubt ist. Zudem wird die Bedeutung der Sterbebegleitung betont.

Schließlich wird argumentiert, dass es die menschliche Pflicht sei, einen Leidenden unter gewissen Umständen von seinen Qualen zu erlösen und dass jedem Menschen neben dem Recht auf Leben auch das Recht auf den Tod eingeräumt werden sollte. Der Tod gehört zum Leben wie das berühmte Ying zum Yang und das Leben ist eine Krankheit, die mit dem Tod endet.
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Auszug aus Referat
Euthanasie Das Wort Euthanasie kommt aus dem Griechischen und heißt übersetzt soviel wie schöner Tod. Ursprünglich wurde der Begriff in der Philosophie gebraucht. Danach hatte jeder Mensch, wenn sein Leben durch Krankheit oder Gebrechlichkeit d. Alters lebensunwert geworden war, das Recht auf Freitod. Später verbot jedoch die christliche Kirche jegliche Form von Mord bzw. Selbstmord. Heute versteht man unter Euthanasie durch Einsatz von Medikamenten oder ähnlichem schwerkranken Menschen einen sanften Tod zu bescheren. Euthanasie hat einen schlechten historischen Beigeschmack. Seit Kriegsbeginn 1939 konnte unheilbar Kranken der Gnadentod gewährt werden. In bestimmten Anstalten wurden vor allem Geisteskranke, Epileptiker, Körper- und geistig behinderte zusammengezogen. In diesen Sammelanstalten wurden sie durch Injektionen oder Vergasungen getötet. Den Angehörigen wurde jedoch mitgeteilt, dass ihre dort untergebrachten Familienmitglieder eines natürlichen Todes gestorben seien. Trotz vorgetäuschten Bedauerns bemerkten die ärzte in ihren Mitteilungsbriefen an die Angehörigen, dass das Leben der Verstorbenen sowieso auf die Dauer lebensunwert gewesen wäre. Vehemente öffentliche Proteste, vor allem seitens der Kirche, führten im Herbst 1941 zur Einstellung der Euthanasie im medizinischen Rahmen. Heute ist die Frage, ob Sterbehilfe legalisiert werden soll heftig umstritten. Aktive Euthanasie ist in österreich, wie auch in fast allen anderen Ländern, verboten. Die Niederlande ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
699
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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