Rechtsgeschichte; Rechtspositivismus und seine Teilbereiche; Funktion des Rechts
Art:
Referat
Referat
und durch- zusetzende Recht, dessen Gültigkeitsbereiche als öffentliches Recht(z.B. Verfassungs- Recht, Strafrecht) und als Privatrecht(z.B. Familienrecht, Erbrecht) bezeichnet werden. Der Staat legitimiert im Prinzip die von ihm erlassenen Gesetze, es besteht dabei die Gefahr, daß der Staat ungerechte Gesetze erläßt, da er an keine ethischen ...
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Schlagwörter:
Völkerrecht, Prozeßrecht, Kirchenrecht, Strafrecht, Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Freiheitssicherung, sozialer Ausgleich, gesellschaftliche Prozesse, Referat, Hausaufgabe, Rechtsgeschichte; Rechtspositivismus und seine Teilbereiche; Funktion des Rechts
Kategorie:
Geschichte
Autor:
Eboreg Jvtnaq
Anzahl Wörter:
700
Sprache:
Deutsch
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